


Förderung der Projektentwicklung von europäischen Kino- und Fernsehspielfilmen, Dokumentar-, und Animationsfilmen und Serien mit Potenzial für den europäischen Markt.
Unabhängige europäische Film- und Fernsehproduktionsunternehmen, die seit mindestens einem Jahr existieren.
Eingereicht werden können Kino- und Fernsehspielfilme sowie Serien von mindestens 50 Minuten, Animationsfilme und -serien von mindestens 24 Minuten, kreative Dokumentarfilme und -serien von mindestens 25 Minuten (Episodenlänge bei Doku-Serien).
Ein Unternehmen kann lediglich einen Antrag im Rahmen dieses Aufrufs stellen.
Das antragstellende Unternehmen muss nachweisen, dass es bereits ein Projekt der geforderten Mindestlänge majoritär produziert hat und dieses Werk im Zeitraum vom 01. Januar 2009 bis zur Antragstellung national vertrieben oder ausgestrahlt worden ist. Im Fall eines Animationsfilms wird der Nachweis über die Festival-Ausstrahlung zweier Kurzfilme akzeptiert.
Der Antragsteller muss mindestens 50% aller Rechte bzw. bei einer Koproduktion die Mehrheit aller Rechte an dem eingereichten Projekt besitzen.
Die Förderung wird als Subvention vergeben.
Anerkannt werden Kosten, die in der Entwicklungsphase eines Projektes entstehen, wie z.B. der Erwerb von Rechten und Optionen, die Drehbucherstellung, das Casting, die Erstellung einer Marketing- und Vertriebsstrategie etc.
Beantragt werden können zwischen 10.000 € und 60.000 € (max. 80.000 € im Fall eines Kino-Animationsfilms) wobei die beantragte Summe höchstens 50% der Entwicklungskosten ausmachen darf.
Der Antragsteller muss einen Nachweis über die Gegenfinanzierung erbringen (Eigenkapital, nationale Förderung, Bankbürgschaft).
Anhand eines Punktesystems werden automatische Punkte vergeben, z.B. für Firmen, die bereits ein mit MEDIA-Förderung entwickeltes Projekt produziert oder die das eingereichte Projekt in einer MEDIA-Trainingsinitiative entwickelt haben. Darüber hinaus gibt es flexible Punkte z.B. für die finanzielle Stabilität, das wirtschaftliche Potential und die Produktionserfahrung des Unternehmens, sowie das internationale Auswertungspotential, die Qualität und Originalität des Projekts.
Bei der Beurteilung der Anträge werden das Projekt zu 60% und das Unternehmen zu 40% gewichtet.
Der Antrag muss online und postalisch gestellt werden – Achtung, online endet die Bewerbungsfrist am Stichtag bereits um 12.00 Uhr!
Darüber hinaus muss der Online-Antrag ausgedruckt und zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bis zum entsprechenden Einreichschluss (Poststempel gilt) an die Verwaltungsagentur in Brüssel geschickt werden.
Der Antrag muss bei Einreichung vollständig sein. Unvollständige Antragsunterlagen werden von der Kommission abgelehnt. Nachreichungen werden nicht akzeptiert.
Wird der Antrag abgelehnt, kann das gleiche Paket im Rahmen eines neuen Aufrufs eingereicht werden, sofern wesentliche Änderungen vorgenommen wurden.
Ist der Antrag ungültig, darf der Antragsteller erst im Rahmen eines späteren Aufrufs ein neues Paket einreichen.
Einreichtermine
25. November 2011 (abgelaufen)
13. April 2012 (abgelaufen)
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