


Förderung der Entwicklung von interaktiven Projekten
Unabhängige europäische Multimediaproduktionsunternehmen
Eingereicht werden können interaktive, handlungsbasierte Werke für Computer, Internet, Spielekonsolen oder mobile Endgeräte sowie neue, interaktive Formate für digitales TV, Internet oder mobile Endgeräte (Kataloge, Datenbanken, Enzyklopädien, Lernprogramme, Software, Informationsportale, Werbung oder Kunst-Installationen werden nicht gefördert)
Neu ist in diesem Jahr, dass nur noch interaktive Werke gefördert werden, die ein kommerzielles Spiel-, Dokumentar- oder Animationsfilmprojekt begleiten.
Das antragstellende Unternehmen muss nachweisen, dass es ein interaktives Projekt majoritär produziert hat, welches in dem Zeitraum zwischen dem 1. Januar 2009 und der Antragstellung vertrieben wurde.
Der Antragsteller muss mindestens 50% aller Rechte und bei einer Koproduktion die Mehrheit aller Rechte an dem eingereichten Projekt besitzen.
Beantragt werden können zwischen 10.000 € und 150.000 € Der Antragsteller muss einen Nachweis über die Gegenfinanzierung erbringen (Eigenkapital, nationale Förderung, Bankbürgschaft).
Anhand eines Punktesystems werden automatische Punkte vergeben, z.B. für Firmen, die bereits ein mit MEDIA-Förderung entwickeltes Projekt produziert oder die das eingereichte Projekt in einer MEDIA-Trainingsinitiative entwickelt haben. Darüber hinaus gibt es flexible Punkte z.B. für die finanzielle Stabilität, das wirtschaftliche Potential und die Produktionserfahrung des Unternehmens, sowie das internationale Auswertungspotential, die Qualität und Originalität des Projekts. Bei der Beurteilung der Anträge werden das Projekt zu 60% und das Unternehmen zu 40% gewichtet.
Ein Unternehmen kann maximal zwei Anträge pro Aufruf einreichen.
Der Antrag muss online und postalisch gestellt werden – Achtung, online endet die Bewerbungsfrist am Stichtag bereits um 12.00 Uhr!
Darüber hinaus muss der Online-Antrag ausgedruckt und zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bis zum entsprechenden Einreichschluss (Poststempel gilt) an die Verwaltungsagentur in Brüssel geschickt werden.
Der Antrag muss bei Einreichung vollständig sein. Unvollständige Antragsunterlagen werden von der Kommission abgelehnt. Nachreichungen werden nicht akzeptiert.
Wird der Antrag abgelehnt, kann das gleiche Projekt im Rahmen eines neuen Aufrufs eingereicht werden, sofern wesentliche Änderungen vorgenommen wurden.
Einreichtermine:
25. November 2011 (abgelaufen)
13. April 2012 (abgelaufen)
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Richtlinien und Antragsformulare