


Unterstützt werden Kinos bei der Umrüstung auf digitale Vorführtechnik.
Unabhängige europäische Kinobetreiber, deren Hauptaktivität die Vorführung von Filmen ist.
- Antragsberechtigt sind Kinos, die im Jahr 2010 mindestens 50 % europäische Filme gezeigt haben (wenigstens 30 % davon nicht-nationale).
- Weitere Voraussetzungen: Erstaufführungskino, mindestens 70 Kinositzplätze, mindestens 520 Aufführungen im Jahr und mindestens 20.000 Zuschauer in den letzten 12 Monaten.
- Der Projektor muss zwischen dem Zeitpunkt der Einreichung des Förderantrags und dem 30. Juni 2013 erworben werden.
Gefördert bzw. anerkannt werden Nebenkosten, die bei der Ausstattung des Kinos mit einem Digitalprojektor und und einem Server anfallen, z.B. Garantie-, Finanzierungs- und Installationskosten. Die Fördersumme beträgt maximal 20.000 Euro pro Leinwand, pro Kino können drei Leinwände bezuschusst werden.
Die Antragsunterlagen müssen bis zum angegebenen Einreichtermin an die Verwaltungsagentur in Brüssel geschickt werden (Poststempel gilt).
Einreichtermine:
15. September 2011
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Richtlinien und Antragsformulare
